keine Abgabe von radioaktiven Stoffen in die Umwelt
Verhinderung von direkten Strahlenwirkungen nach außen durch bis zu vier Meter dicke Abschirmwände aus Beton
keine Strahlenexposition der Bevölkerung, die über das natürliche Maß hinaus geht
Zusätzliche Strahlenexposition des Personals: weniger als 5 % der natürlichen Strahlenexposition oder weniger als ein Hundertstel des Grenzwertes nach Strahlenschutzverordnung
jährliche Überprüfung der Bestrahlungsanlagen auf sicherheitstechnische Funktion, Sicherheit und Strahlenschutz durch Sachverständige