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Strahlenschutz

  • keine Abgabe von radioaktiven Stoffen in die Umwelt

  • Verhinderung von direkten Strahlenwirkungen nach außen durch bis zu vier Meter dicke Abschirmwände aus Beton

  • keine Strahlenexposition der Bevölkerung, die über das natürliche Maß hinaus geht

  • Zusätzliche Strahlenexposition des Personals: weniger als 5 % der natürlichen Strahlenexposition oder weniger als ein Hundertstel des Grenzwertes nach Strahlenschutzverordnung

  • jährliche Überprüfung der Bestrahlungsanlagen auf sicherheitstechnische Funktion, Sicherheit und Strahlenschutz durch Sachverständige